Altpapier


 




Was zählt zum Altpapier und wie wird es entsorgt?

 


Papier, Pappe und Kartonagen stellen mengenmäßig den wichtigsten Rohstoff zur Herstellung u. a. von Briefpapier, neuen Kartons, Recycling-Toilettenpapier oder Zeitungen dar und gehören aus diesem Grund nicht in den Restabfall.

Altpapier von privaten Haushalten wird im Nationalparklandkreis Birkenfeld als 4-wöchentliche Bündelsammlung, d. h. gebündelt oder in Kartons verpackt, erfasst und der Verwertung zugeführt (die Abfuhrtermine finden Sie hier ).

Zur Abfuhr sollte das Altpapier stets gut sichtbar am Bürgersteig bzw. an der Straße bereitgestellt werden. Hinter Mauern, Büschen in Carports oder an anderen Stellen platzierte Bündel laufen hingegen Gefahr, von den Müllwerkern schnell einmal übersehen zu werden. Auch das Abdecken zum Schutz vor Regen ist nicht nötig - das Altpapier wird auch nass eingeladen.

Sollten Papier, Pappe und Kartonagen jedoch z. B. in Wäschekörben bereitgestellt werden, können wir leider keinerlei Haftung für die Beschädigung oder das Verschwinden von sonstigen Behältnissen übernehmen. Große Regenfässer oder andere zu große Behältnisse werden vom Abfuhrunternehmen überhaupt nicht entleert, da das Sammelfahrzeug keine Hebevorrichtung besitzt.

Neben der Abfuhr besteht zusätzlich die Möglichkeit der unentgeltlichen Anlieferung von Altpapier an unseren Wertstoffhöfen .

Zum Altpapier gehören Verbrauchsgüter sowie Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen, wie z. B.

 

  • Bücher (ohne Folien und Metallteile)
  • Geschenkpapier (unbeschichtet)
  • Hefte
  • Kataloge
  • Keks-, Müsli-, Nudel-, Reis- und Seifenschachteln
  • Obstkisten
  • Pizzakartons
  • Schreib- und Computerpapier
  • Werbeprospekte
  • Zeitungen

 

 

 

 Nicht zum Altpapier gehören u. a.

  • Beschichtetes Papier
    (z. B. Backpapier, Fotos, Kassenzettel)
  • Kohle- und Pauspapier
  • Nasses und verschmutztes Papier
  • Papiertaschentücher
  • Tapeten
  • Verkaufsverpackungen aus Naturmaterialien
    (z. B. Holzkisten, Stofftaschen)
  • Verkaufsverpackungen aus Verbundstoffen
    (z. B. Milchkartons, Safttüten).

Bis auf die Verkaufsverpackungen aus Verbundstoffen (Gelber Sack)

gehören alle zuvor genannten Abfälle in den Restabfall!

 

 

 

Hier erhalten Sie unsere Broschüre
Altpapier, Altglas, Gelber Sack

 

 

 



Sie haben noch Anregungen oder hätten doch gerne eine persönliche Beratung?

 

 

 

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